Autopfand
Mit uns haben Sie einen seriösen und erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Wir beleihen Ihr Fahrzeug und gewähren Ihnen auf dieser Grundlage einen kurzfristigen Pfandkredit. Unser KFZ-Leihhaus steht für eine sichere, kompetente und transparente Abwicklung.
Wir legen großen Wert auf faire und nachvollziehbare Konditionen sowie eine taggenaue Abrechnung. Vergleichen Sie unsere Konditionen gerne mit anderen Anbietern. Fairness und Transparenz werden in unserem Hause großgeschrieben.
Wir beleihen eine Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeugarten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Privat- oder Gewerbekunde zu uns kommen. Von Neuwagen und Oldtimern über Motorräder, Trikes und Quads bis hin zu Anhängern bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Beleihung. Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge und Maschinen wie fahrbare Generatoren, Kompressoren oder Baustellenfahrzeuge können für eine Beleihung infrage kommen.
Nutzen Sie unseren Service – schnell, diskret und transparent.
Ihre Vorteile im Überblick
- diskrete, seriöse, unbürokratische und schnelle Abwicklung
- schnelle Kreditentscheidung mit anschließender Barauszahlung
- ohne Schufa
- ohne Gehaltsnachweis
- ohne Bonitätsprüfung
- diskrete Abwicklung
- keine unbequemen Fragen
- Als Sicherheit für den Pfandkredit dient das hinterlegte Fahrzeug.
- kurze Laufzeiten möglich
- Pfandleihgeschäft nach den gesetzlichen Vorgaben der Pfandleiherverordnung
- sichere Verwahrung des Fahrzeugs
- ausführliche Beratung und Betreuung
- umfangreiche Versicherung zum doppelten Darlehenswert
- trockene und sichere Aufbewahrung
Diskretion
Diskretion und der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten haben für uns einen hohen Stellenwert. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig datenschutzrechtlich zulässig ist.
Nach Ablauf der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine weitere Rechtsgrundlage für die Speicherung besteht.
Für die Beleihung werden keine SCHUFA-Auskünfte oder vergleichbare Bonitätsauskünfte eingeholt.
Fahrzeuge werden in einer für Kunden und die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Halle sicher und trocken verwahrt. Andere Wertgegenstände werden bis zur Auslösung in entsprechend gesicherten und geschützten Räumlichkeiten aufbewahrt.
Ablauf
Sie möchten Ihr Fahrzeug beleihen?
So erhalten Sie schnell und unkompliziert Ihren Pfandkredit:
Vorausgesetzt, Sie sind mindestens 18 Jahre alt und berechtigt, das Fahrzeug zu verpfänden, wird Ihr Fahrzeug zunächst von uns begutachtet. Auf Grundlage der Bewertung erhalten Sie ein entsprechendes Angebot für Ihren Pfandkredit.
Besuchen Sie uns während unserer Geschäftszeiten persönlich oder vereinbaren Sie vorab einen Termin. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über das Eigentum bzw. die Berechtigung zur Verpfändung des Fahrzeugs
- sämtliche Fahrzeugpapiere und, soweit vorhanden, weitere Besitznachweise wie den Kaufvertrag
- alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel
Schätzung und Auszahlung
Nach der Bewertung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Pfandvertrags erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Pfandkredits. Die anfallenden Zinsen und Gebühren werden transparent ausgewiesen und richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Ihr Fahrzeug wird während der Laufzeit des Pfandkredits sicher verwahrt und kann nach Rückzahlung des Darlehens sowie der angefallenen Zinsen und Gebühren wieder ausgelöst werden.
Das Autopfand bietet damit eine unkomplizierte Möglichkeit, kurzfristig finanzielle Liquidität zu erhalten, ohne das Fahrzeug verkaufen zu müssen.
Mögliche Fahrzeugtypen für das Autopfand
- PKW und andere Kraftfahrzeuge
- Oldtimer und klassische Fahrzeuge
-
Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge
-
Motorräder, Trikes und Quads
Was passiert, wenn das Pfand nicht ausgelöst oder verlängert wird?
Wird das Pfand innerhalb dieser Frist nicht ausgelöst oder der Pfandvertrag verlängert, kann das Fahrzeug anschließend nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verwertet werden. Die Verwertung erfolgt entsprechend den Vorgaben der Pfandleiherverordnung.